Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz
Was bedeutet es, wenn jemand „Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz“ macht? – (Erst einmal ganz kurz)
Für sich genommen nicht so viel. Nur, dass diese Person die amtsärtzliche Prüfung beim Gesundheitsamt bestanden hat, um Psychotherapie anbieten zu dürfen. Für Sie als Klient*in ist ein anderer Punkt oft viel entscheidender: Nämlich welche Ausbildung die Person gemacht, von der Sie sich Unterstützung wünschen? In meinem Fall sind das eine verhaltenstherapeutische Ausbildung bei einem erfahrenen Psychotherapeuten und viele andere Fort- und Weiterbildungen. Genaueres können Sie auf der „Über mich“-Seite nachlesen.
Was bedeuten „Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz“, „Heilpraktiker für Psychotherapie“ und Formulierungen dieser Art? – (Jetzt ausführlicher)
Drei Berufsgruppen dürfen in Deutschland psychische Krankheiten behandeln: Ärzt*innen mit Zusatzausbildung, approbierte Psychotherapeut*innen und Heilpraktiker*innen. Die ersten beiden Gruppen beschreibe ich beim nächsten Punkt genauer – hier es nach einer Gesetzreform im Jahr 2020 ein bisschen unübersichtlicher geworden. Zunächst aber zurück zur Frage in der Überschrift.
Wenn sich eine Person „Heilpraktiker*in für Psychotherapie“ nennen oder eben Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz anbieten möchte, muss sie beim Gesundheitsamt die amtsärztliche Prüfung bestehen. Hier wird erst schriftlich und dann mündlich geschaut, ob sie sich bei psychischen Krankheiten gut auskennt. Außerdem wird gefordert, in einem praktischen Fall die seelische Krankheit zu erkennen und einen Weg zu beschreiben, wie man die behandeln kann. Mit einer Durchfallquote von rund 70% ist die Prüfung nicht ohne, viele machen Vorbereitungskurse von 1-2 Jahren, um ihre Chancen zu erhöhen. Einzige Möglichkeit diese Hürde ganz zu vermeiden, ist ein abgeschlossenes Psychologiestudium – und zwar eines, in dem seelische Erkrankungen ausführlich behandelt wurden.
Wo liegt der Unterschied zu den anderen Berufsgruppen, die Psychotherapie anbieten?
Vor allem in der Ausbildung. Am ausführlichsten ist wohl die für die zukünftigen „Fachpsychotherapeut*innen“. Seit der Reform des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) 2020 kann man ein fünfjähriges Psychotherapiestudium machen und anschließend noch einmal fünf Jahre Weiterbildung dranhängen. Wer das gemacht hat, weiß auf dem Gebiet ziemlich viel. Außerdem hat man dann schon etliche Patienten selbstständig behandelt und dabei einen Haufen Anleitung durch erfahrene Therapeut*innen bekommen haben.
Menschen, die nur das Psychotherapiestudium absolviert haben, heißen nur „Psychotherapeuten“ (ohne das „Fach“). Und weil sie schon an der Universität viele Kenntnisse und Erfahrungen gesammelt haben, dürfen sie danach auch schon seelische Krankheiten behandeln. Allerdings gestatten ihnen die Krankenkassen noch nicht, diese Krankheiten abzurechnen. Dazu sind dann eben noch fünf weitere Jahre Ausbildung zum/ zur „Fachpsychotherapeut*in“ notwendig. Und natürlich ein Kassensitz, der gar nicht so einfach zu bekommen ist – dazu unten mehr.
Vor der Reform von 2020 konnten noch niemand „Fachpsychotherapeut*in“ werden, da arbeitete man auf den Titel „Psychologische Psychotherapeut*in“ hin. Da hat man dann auch nicht direkt Psychotherapie studiert, sondern noch Psychologie. Inklusive vieler Sachen, die mit der Arbeit für Klienten später nicht so viel zu tun hatten. Aber viele andere Sachen waren natürlich schon wichtig und danach kam eine ganz ähnliche wie heute für die „Fachpsychotherapeut*innen“. Im Übrigen ist die Ausbildung „Psychologische/r Psychotherapeut*in“ immer noch aktuell, auch das beschreibe ich bei der nächsten Frage.
Es gibt aber noch eine weitere Gruppe, die psychotherapiert: die „Ärztlichen Psychotherapeut*innen“. Sie haben erst einmal ein Medizinstudium hinter sich gebracht, in dem psychische Krankheiten einen (kleinen) Teil ausgemacht haben. Danach kam dann entweder ein fünfjährige Facharzt-Weiterbildung in einem Bereich, der mit seelischen Erkrankungen zu tun hat oder eine spezielle Zusatzweiterbildung speziell nur für Psychotherapie. Am Ende kennen sich „Ärztliche Psychotherapeut*innen“ auch sehr gut aus. Zusätzlich wissen sie noch ein Menge über Medikamente, die auf die Psyche wirken und dürfen die auch verschreiben.
Alle in den eben beschriebenen Berufsgruppen bekommen also eine ausführliche Ausbildung. Schon allein praktische Gespräche mit Patienten führen sie darin so viele, dass Heilpraktiker*innen oft erst nach ein paar Berufsjahren einen ähnlichen Erfahrungsschatz vorweisen können. Theoretisch könnten Heilpraktiker*innen sogar ohne jede Ausbildung anfangen zu arbeiten. In Wirklichkeit werden Sie allerdings kaum auf einen solchen Fall treffen. Denn die Klient*innen dieser Berufsgruppe zahlen ihre Behandlung ja in aller Regel selbst und machen auch nur dann weiter, wenn der ganze Prozess etwas bringt. Mir persönlich ist keine einzige Kolleg*in bekannt, die ohne eine solide Ausbildung länger im Geschäft tätig war.
Warum lässt sich nicht einfach jeder zum Psychologischen Psychotherapeuten, zum Fachpsychotherapeuten oder zur ärztlichen Psychotherapeutin ausbilden?
Wenn die Ausbildung so gut ist: Warum machen die nicht einfach alle? Beim alten Weg für „Psychologische Psychotherapeut*innen“ war die größte Hürde in vielen Fällen das Geld. Es gab keine gesetzliche Regelung, wie viel Gehalt die Auszubildenden bekommen sollen, deshalb bezahlten die Institute nur sehr wenig. Gleichzeitig kostet aber die Ausbildung Zehntausende Euro. Das führte dazu, dass viele Auszubildende sich entweder hoch verschuldeten oder zusätzliche Jobs annehmen mussten – neben dem wirklich umfangreichen Pensum an ihren Lehrstellen mit vielen Arbeitsstunden.
Für die angehenden Fachpsychotherapeut*innen gibt es zwar eine offizielle Regelung, die eine deutlich höhere Bezahlung vorsieht. Allerdings ist völlig unklar, wie das Ganze finanziert werden soll. Viele Ausbildungsinstitute tun es gar nicht und bieten keine oder sehr wenige Plätze. Deshalb stehen viele ratlos da, die ihr Psychotherapiestudium abgeschlossen haben. Ihnen bleibt nur die Wahl, auf die Ausbildung zu verzichten oder sich doch wieder auf dem alten Weg ausbilden zu lassen. Der wird nämlich nach wie vor angeboten.
Ein zweiter Grund, warum sich Menschen häufig gegen diesen Weg entschieden haben, war das Auswahlverfahren. Denn das kannte nur ein Kriterium: Noten im schulischen Sinne. Und zwar sowohl bei Aufnahme des Psychologiestudiums als auch später noch einmal beim Übergang in den Master. Eigenschaften, wie die Fähigkeit mitzufühlen oder das Bewusstsein über die eigenen inneren Muster, spielten keine Rolle. Mit der Einführung des neuen Psychotherapie-Studiengangs vor ein paar Jahren wurde zumindest eine der Hürden abgeschafft. Man muss jetzt nur noch am Anfang des Studiums die entsprechende Note vorweisen.
Bliebe noch die Fortbildung zur ärztliche Psychotherapeut*in. Sie hat ihre eigenen Herausforderungen, nicht zuletzt die Zugangsvoraussetzungen. Denn vor der Fortbildung muss man sowohl sein Medizinstudium als auch eine Facharztweiterbildung abgeschlossen haben. Das sind mindestens acht Jahre, von denen der größere Teil überhaupt nichts mit Psychotherapie zu tun hat.
Menschen, die sich in Psychotherapie ausbilden lassen wollen, stehen also zunächst häufig vor diesen zwei Alternativen: Sie können sich entweder in einen notenbestimmten Wettbewerb begeben, deren Gewinner sich häufig verschulden oder überarbeiten. Oder sie studieren jahrelang etwas völlig anderes. Das schreckt viele ab.