Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz

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Was bedeutet es, wenn jemand „Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz“ macht, – (Erst einmal ganz kurz)

 

Für sich genommen nicht so viel. Nur, dass diese Person die amtsärtzliche Prüfung beim Gesundheitsamt bestanden hat, um Psychotherapie anbieten zu dürfen. Für Sie als Klient*in ist ein anderer Punkt oft viel entscheidender: Nämlich welche Ausbildung die Person gemacht, von der Sie sich Unterstützung wünschen? In meinem Fall sind das eine verhaltenstherapeutische Ausbildung bei einem erfahrenen Psychotherapeuten und viele andere Fort- und Weiterbildungen. Genaueres können Sie auf der „Über mich“-Seite nachlesen.

Was bedeuten „Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz“, „Heilpraktiker für Psychotherapie“ und Formulierungen dieser Art? – (Jetzt ganz ausführlich)

 

Drei Berufsgruppen dürfen in Deutschland psychische Krankheiten behandeln: Ärzt*innen mit Zusatzausbildung, approbierte Psychologische Psychotherapeut*innen und Heilpraktiker*innen. Zu den Ausbildungswegen der ersten beiden Gruppen schreibe ich weiter unten etwas, bei der Frage, warum die nicht einfach jeder beschreitet.

 

Wenn sich eine Person „Heilpraktiker*in für Psychotherapie“ nennen oder eben Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz anbieten möchte, muss sie beim Gesundheitsamt die amtsärztliche Prüfung bestehen. Hier wird erst schriftlich und dann mündlich geschaut, ob sie sich bei psychischen Krankheiten gut auskennt, die im Gespräch mit Patient*innen erkennen und einen Weg beschreiben kann, wie man die Krankheit behandelt. Mit einer Durchfallquote von rund 70% ist die Prüfung nicht ohne, viele machen Vorbereitungskurse von 1-2 Jahren, um ihre Chancen zu erhöhen. Einzige Möglichkeit diese Hürde ganz zu vermeiden, ist ein abgeschlossenes Psychologiestudium, in dem auch klinische Psychologie (also eben die seelischen Erkrankungen) vorkam.

Wie sind Heilpraktiker*innen für Psychotherapie ausgebildet?

Hier liegt der Hauptunterschied zu ärztlichen und Psychologischen Psychotherapeut*innen. Damit diese sich so nennen und psychotherapeutisch arbeiten dürfen, müssen sie schon eine komplette Ausbildung hinter sich haben. Die umfasst neben den theoretischen Grundlagen auch viele praktische Stunden mit Patienten und Supervision (also Beratung durch erfahrenere Therapeut*innen). So viele, dass Heilpraktiker*innen oft erst nach einen paar Berufsjahren einen ähnlichen Erfahrungsschatz vorweisen können.

 

Theoretisch könnten Heilpraktiker*innen sogar ohne jede Ausbildung anfangen zu arbeiten. In Wirklichkeit werden Sie allerdings kaum auf einen solchen Fall treffen. Denn die Klient*innen dieser Berufsgruppe zahlen ihre Behandlung ja in aller Regel selbst, informieren sich vorher auf den Webseiten über das Können ihrer Behandler*innen und machen auch nur dann weiter, wenn der ganze Prozess etwas bringt. Mir persönlich ist keine einzige Kolleg*in bekannt, die ohne eine solide Ausbildung länger im Geschäft tätig war.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen sehr gern zur Verfügung.